Information Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige Menschen können auch von Angehörigen und Personen ihres Vertrauens versorgt werden. Hierfür kann Pflegegeld beantragt werden, um  diese Personen zu entlohnen.

Die adäquate Versorgung, muss laut Krankenkassen/Pflegekasse bei Pflegegrad 1 bis 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich durch einen Beratungsbesuch  eines Pflegedienstes sichergestellt werden.

Die Beratung über zusätzliche Betreuungsleistungen und pflegeerleichternde Hilfsmittel gehört ebenso dazu, wie die Überprüfung des pflegerischen und häuslichen Zustandes des
Pflegebedürftigen.

Dazu beraten wir Sie gern!

 

 

 












 

 







Pflegedienst in berlin Spandau

Zur Unterstützung unseres hoch motivierten Teams, suchen wir immer wieder pflichtbewusste, fleißige und eigenverantwortlich handelnde Mitarbeiter!
pflegedienst Luna GmbH