Leistungen der Behandlungspflege

Unsere Pflegefachkräfte führen im Rahmen der Verordnung häuslicher Krankenpflege bei unseren Klienten, die benötigten Behandlungspflegen durch.
Die Behandlungspflege ist ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege

Leistungsträger sind hier die Krankenkassen und nicht die Pflegekassen.
Daher kann die Behandlungspflege auch nicht w.z.B. bei einem Pflegegrad, durch den Klienten selbst beantragt werden, sondern erfolgt ausschließlich durch einen behandelnden Arzt über eine Verordnung häuslicher Krankenpflege bei medizinischer Notwendigkeit. Sie bedarf aber der Genehmigung durch die Kasse!

Leistungen der Behandlungspflege sind unter anderem:

  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Dekubitusbehandlung
  • Drainagen, Überprüfen und Versorgen
  • Injektionen und Richten von Injektionen
  • Versorgung eines suprapubischen Katheters
  • Katheterisierung der Harnblase
  • Medikamentengabe
  • Kompressionsversorgung
  • PEG-Sondenversorgung
  • Stomabehandlung
  • Verbände
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    Seit dem 01.01.2018 hat sich die gesetzliche Lage etwas verändert. Alle Krankenkassen stimmten zu, dass die sogenannten „kleinen Behandlungspflegen“ w.z.B. das Verabreichen von Medikamenten (… davon ausgenommen, die dem aktuellem Betäubungsmittelgesetz unterliegen und/oder Psychopharmaka und/oder die im Rahmen der Nachsorge von operativen Eingriffen notwendig werden …) auch an Pflegekräfte weiter delegiert werden können.

     

     



     




    Pflegedienst in berlin Spandau

    Zur Unterstützung unseres hoch motivierten Teams, suchen wir immer wieder pflichtbewusste, fleißige und eigenverantwortlich handelnde Mitarbeiter!
    pflegedienst Luna GmbH